Veranstaltungstechnik
Für die Durchführung einer Veranstaltung wird diverses Material benötigt: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht und Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrtechnik, usw.
Da zumeist angemietet, haftet der Mieter bzw. Veranstalter für Beschädigung und/oder Abhandenkommen aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag. Es handelt sich hier um eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung. Da die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung nur die gesetzliche (also verschuldensabhängige) Haftung versichert, entsteht hier eine Deckungslücke für Schäden, die ohne Zutun des Veranstalters/Mieters an dem technischen Gerät entstehen.
Hier kann eine spezielle Police helfen, die Veranstaltungstechnikversicherung
Obwohl die Versicherungskonditionen auf den Bedingungen der Elektronik-Versicherung und der Maschinenversicherung für fahrbare Geräte beruhen, lassen sich über unser Tech-Guard-Konzept auch völlig „untechnische“ Sachen versichern wie zum Beispiel:
- Zelte und Pavillons
- Mobiliar
- Catering-Ausstattung
- Akustische Musikinstrumente (bis 10 % der Gesamtversicherungssumme)
- Bühnenbilder, Kinoleinwände
- u.v.m.
Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf das europäische Ausland ist ebenfalls für uns kein Problem.